Mit zunehmender Kreativität von Kapitalanlageprodukten und Veranlagungsformen, die tatsächlich oder vermeintlich nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen, steigt für Emittenten, kuponauszahlende Stellen und sonstige Schuldner von Kapitalerträgen das Risiko einer Haftung für Kapitalertragsteuer. Der vorliegende Beitrag versucht, dieses Risiko systematisch zu erfassen. Gleichzeitig werden anhand der Rechtsprechung von VwGH und VfGH Grenzen der Haftung aufgezeigt.