Das BMF hat die Punkte "1.3.1. Kinderbetreuungseinrichtungen" sowie "1.3.2. Pädagogisch qualifizierte Personen" der "Information zum Steuerreformgesetz 2009" (Erlass des BMF 30. 4. 2009, BMF-010222/0092-VI/7/2009, ÖStZ 2009/473) ergänzt. Zu den für eine pädagogisch qualifizierte Person notwendigen Qualifikationen wird nun zudem ausgeführt: