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Vorsteuerausschluss hinsichtlich privaten Wohnraums

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2009/631ÖStZ 2009, 313 Heft 13 v. 1.7.2009

In der Rs Puffer, ÖStZ 2009/414, hat der EuGH die Beantwortung der wesentlichen Frage, ob es sich bei § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG um eine unabhängig von § 12 Abs 2 Z 1 UStG anwendbare und folglich weiterhin auf die Stand-still-Klausel der 6. MwSt-RL (Recht der Mitgliedstaaten auf Beibehalten ihrer bei EU-Beitritt bestehenden Vorsteuerausschlüsse) stützbare Bestimmung handelt, dem nationalen Gericht überlassen. Der VwGH hat nun abschließend entschieden und die Beschwerde abgewiesen:

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