vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Außergewöhnliche Belastung, Einzugsbereich bei der auswärtigen Berufsausbildung von Kindern

JudikaturÖStZ 2009/620ÖStZ 2009, 302 Heft 12 v. 15.6.2009

EStG 1988: § 34 Abs 8

VwGH 27. 8. 2008, 2006/15/0114

Nach dem ab 1. 1. 2002 anzuwendenden § 2 der zu § 34 Abs 8 EStG ergangenen VO BGBl 1995/624 idF BGBl II 2001/449 gelten Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 Kilometern zum Wohnort dann nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt (das günstigste öffentliche Verkehrsmittel zwischen dem Studienort und dem Wohnort ist dabei die schnellstmögliche Verbindung zwischen den beiden Orten).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte