Durch das Steuerreformgesetz 2009 sind nun auch Spenden an bestimmte mildtätige Vereine und Einrichtungen sowie Einrichtungen, die Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe betreiben oder für solche Zwecke Spenden sammeln, steuerlich absetzbar (§ 4a Z 3 und 4, § 18 Abs 1 Z 8 EStG). Diese neuen Spendenbegünstigungen werden in einem - im Folgenden auszugsweise wiedergegebenen - eigenen Erlass dargestellt: