Die RL 2008/8/EG bringt eine grundlegende Änderung der geltenden Leistungsortregelungen für Dienstleistungen. Die EU verwirklicht damit im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr weitgehend den Grundsatz der Besteuerung am Verbrauchsort und beseitigt damit durch das Steuersatzgefälle verursachte Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten.