Der Autor nimmt das Verfahren des VfGH (4. 12. 2008, B 1523/07 und B 2229/07) zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 226a und Art II Tiroler LAO idF LGBl 2007/19 zum Anlass, die Beurteilung von und die Entscheidung über Vorfragen sowie eine Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens systematisch und teleologisch zu analysieren.