Das StRefG 2009 sieht für die betrieblichen Einkünfte einen Gewinnfreibetrag (GFB) iHv 13 % vor. Dieser GFB tritt ab 2010 an die Stelle des bisherigen Freibetrages für investierte Gewinne (§ 10 EStG), die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne (§ 11a EStG) läuft parallel dazu aus. Der Beitrag stellt die wesentlichen Neuerungen des GFB dar.