Im Zusammenhang mit „vermögensverwaltenden Stiftungen“ (bzw „Kapitalveranlagungsstiftungen“) in Liechtenstein ist die Frage aufgetreten, ob liechtensteinsche Stiftungen als „transparent“ oder als „intransparent“ einzustufen sind. Dabei geht es um die Frage der Zurechnung des gestifteten Vermögens (bei transparenten Stiftungen wird durch die Stiftung durchgegriffen und das Stiftungsvermögen wird weiterhin dem Stifter zugerechnet).