UStG 1994 (BMR): Art 3 Abs 3 und 4
VwGH 26. 7. 2007, 2005/15/0003
Die Bestimmungen des Art 3 Abs 3 und 4 UStG sind in Umsetzung des Art 28b Teil B der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie ergangen. Diese Richtlinienbestimmung normiert, das so genannte Versandhandelslieferungen an nicht vorsteuerabzugsberechtigte Erwerber als im Bestimmungsland erbracht anzusehen sind. Damit soll verhindert werden, dass es bei Lieferungen an nicht erwerbsteuerpflichtige Erwerber im grenzüberschreitenden Versandhandel wegen der Steuersatzunterschiede zu Wettbewerbsverzerrungen und Standortverlagerungen kommt.