Das Arbeitszeitgesetz hat mit seiner Novellierung vom 1. 1. 20081) die Strafbestimmungen hinsichtlich der Aufzeichnungsverpflichtungen deutlich verstärkt. Gleichzeitig sind die dabei zu führenden Daten auch ins Visier der Finanzverwaltung geraten und sind damit nicht mehr nur für das Arbeitsinspektorat zu einem begehrten Ziel von Kontrollen geworden.