Mit dem Erkenntnis vom 24. 9. 2007, 2006/15/0333, hat der VwGH neuerlich die Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand vorgenommen. Das Erkenntnis ist zwar auf den ersten Blick - isoliert betrachtet - nachvollziehbar, bei einem näheren Vergleich mit vorangegangenen Erkenntnissen werden jedoch einige Fragen aufgeworfen. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein kürzlich ergangenes Urteil des BFH.