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Seminarleistungen - keine unselbstständige Nebenleistungen zur Beherbergung

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2008/336ÖStZ 2008, 166 Heft 8 v. 15.4.2008

Die von einem Seminarhotelbetreiber gemeinsam mit der Beherbergung angebotenen Seminarleistungen - wie die Bereitstellung eines Seminarraumes samt Grundausstattung und Technik, Seminarbetreuung und Getränkeverabreichung - sind nicht als unselbstständige Nebenleistungen zur Beherbergungsleistung zu qualifizieren und unterliegen somit nicht dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 10 Abs 2 Z 4 lit b UStG 1994.

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