Das Erkenntnis des VwGH vom 19. 12. 2007, 2005/13/0075, hat dem bislang von den Banken praktizierten Gutschrift-Lastschriftsystem bei der Verrechnung der Kapitalertragsteuer von Stückzinsen die rechtliche Basis entzogen. Um die entstandene „Lücke“ rasch zu schließen und um den Verlust des Besteuerungsrechts für Kapitalerträge aus Wertpapieren nach einem Wohnsitzwechsel des Steuerpflichtigen ins Ausland zu vermeiden, stellten Abgeordnete der Regierungsparteien den Initiativantrag 674/A 23. GP, ÖStZ 2008/287, auf Änderung des Einkommensteuergesetzes, des EU-Quellensteuergesetzes und der Bundesabgabenordnung. Dieser Gesetzesvorschlag wurde am 9. 4. 2008 vom Nationalrat unverändert angenommen.