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Steuerliches Risikomanagement im Erlösbereich - Zur quantitativen Entdeckungswahrscheinlichkeit

BetriebsprüfungErich Huber1)1) Erich Huber schreibt nicht in amtlicher Funktion. Der Autor dankt Hrn. Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt für die Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Mitwirkungsverpflichtung im ö Verfahrensrecht und Hrn. Prof. Dr. Christoph Ritz (BMF) für den Gedankenaustausch zur Schätzung im Ausmaß der aufgefundenen Mängel. Der Beitrag geht auf die verfahrensrechtlichen steuerlichen Folgen einer verminderten Mitwirkung ein und behandelt nicht den Bereich des Strafrechts (StPONovelle). Dennoch kann gerade auch bei einer Verweigerung der Mitwirkung wegen der Gefahr der Selbstbeschuldigung die Schätzung im Ausmaß der aufgefundenen Mängel als finaler und objektiver Ermittlungsansatz von Richtigstellungen Platz greifen, wenn andere Methoden wegen unzureichender Ausgangsparameter eine quantitative Entdeckungswahrscheinlichkeit nicht vermuten lassen (manipulierende Systeme, einfache Möglichkeit zur Wareneinsatzverkürzung, fehlende Grundaufzeichnungen oder Primärdaten).ÖStZ 2008/279ÖStZ 2008, 127 Heft 6 v. 17.3.2008

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