Die Vereinbarkeit des § 10 Abs 4 KStG mit dem Gemeinschaftsrecht wurde in der Vergangenheit vielfach angezweifelt. Neue Erkenntnisse liefert nun das EuGH-Urteil in der Rs Columbus Container Services. Demnach entspricht der Methodenwechsel in § 10 Abs 4 KStG durchaus den europarechtlichen Anforderungen- ein Übergang von der Befreiungs- zur Anrechnungsmethode ist bei Dividendenerträgen aus einem Niedrigsteuerland vielmehr unabhängig vom Vorliegen eines Missbrauchstatbestands anwendbar.