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Zahlungen an einen Mitbewerber für die Betriebsstilllegung

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2008/158ÖStZ 2008, 72 Heft 4 v. 15.2.2008

(Millauer, RdW 2007/769, S. 752)

Die Zahlungen eines Unternehmers an einen Mitbewerber dafür, dass dieser seinen Betrieb stilllegt, sind - wie Millauer schlussfolgert - in der Regel nicht sofort abzugsfähig, sondern als Aufwendungen für den Erwerb eines Kundenstocks zu aktivieren.

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