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Steuerbegünstigte Prämien für Verbesserungsvorschläge im Betrieb

Steuerrecht aktuellMag. Andreas GerhartlÖStZ 2008/157ÖStZ 2008, 69 Heft 4 v. 15.2.2008

Gem § 67 Abs 7 EStG sind Prämien, die Arbeitnehmern für Verbesserungsvorschläge im Betrieb ausbezahlt werden1)1)Zu Vergütungen an Arbeitnehmer für Diensterfi ndungen vgl zB Sadlo, Die Lohn- und Einkommensteuer 2008, 392., unter bestimmten Voraussetzungen im Ausmaß eines um 15 % erhöhten Sechstels der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge mit dem (begünstigten) Steuersatz des Abs 1 leg cit zu versteuern2)2)Also mit 6 %. Nach der Fälligkeit des laufenden Bezugs differenzierende Vorschriften zur Berechnung des begünstigten Betrags enthalten § 67 Abs 2 S 2 und 3 EStG, die gem § 67 Abs 7 letzter Halbsatz anzuwenden sind.. Aufbauend auf der Literatur und Judikatur werden die Voraussetzungen für die begünstigte Versteuerung im folgenden Beitrag dargestellt.

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