(Fischerlehner, taxlex 12/2007, S. 576)
Der UFS hat einige Entscheidungen über Anbringen getroffen, die die Abänderung von Bescheiden aufgrund des Verfahrenstitels nach § 295 Abs 3 BAO zum Ziel hatten. Dabei wurden Aussagen zur Entscheidungspflicht und zum Inhalt dieser Bestimmung getroffen, die im Beitrag behandelt werden.