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Ist ein EuGH-Urteil tatsächlich eine neue Tatsache?

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2008/125ÖStZ 2008, 51 Heft 3 v. 1.2.2008

(Pülzl/Hörtnagl-Seidner, SWK 36/2007, S 1017)

Nach Ansicht der Autoren treiben verfahrensrechtliche Bemühungen zur Beseitigung der so genannten „Getränkesteuernullbescheide“ immer seltsamere Blüten. Ein jüngstes Beispiel liefere die Stadt Innsbruck, welche die EuGH-Entscheidung in der Rs C-491/03 , Hermann, zum Anlass nehme, eine Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Hervorkommens neuer Tatsachen oder Beweismittel zu verfügen.

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