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Gemeinnützige Bauvereinigungen - Rechtzeitigkeit von Ausnahmeanträgen gem § 6a Abs 2 KStG

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2008/96ÖStZ 2008, 37 Heft 3 v. 1.2.2008

Da betreffend den Zeitpunkt der Antragstellung in der Praxis oft Verwirrung geherrscht hat, bestehen keine Bedenken, wenn für verspätet beantragte begünstigungsschädliche Geschäfte, die bis einschließlich 31. 12. 2007 begonnen werden/wurden, die unbeschränkte Steuerpflicht auf diese außerhalb von § 7 Abs 1 bis Abs 3 WGG liegenden (begünstigungsschädlichen) Geschäfte beschränkt bleibt. Information des BMF 11. 1. 2008, SZK-010216/0006-ESt/2008.

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