Durch die mit dem StruktAnpG 2006 eingeführte Aufschub-Option gemäߧ 124b Z 134 EStG entbindet der Gesetzgeber Betriebe, die aufgrund der Größenkriterien des § 189 UGB eigentlich bereits ab 2007 in die Gewinnermittlung nach § 5 EStG wechseln müssten, bis 2009 (Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Jänner 2010 beginnen) von dieser Rechtsfolge. Der Antrag ist in der Steuererklärung jenes Wirtschaftsjahres zu stellen, für das sich erstmals eine Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB ergibt.