EStG 1988: § 4 Abs 1 (§ 5), BAO: § 24 Abs 1 lit d
VwGH 17. 4. 2008, 2005/15/0086
Die beschwerdeführende GmbH hatte Maschinen an eine Beteiligungsholding verkauft und diese mit einem Mobilienleasingvertrag wiederum zurückgeleast (sale and lease back in Form eines Finanzierungsleasings mit Vollamortisationsvertrag). Als Ergebnis des Ermittlungsverfahrens hat die belangte Behörde in schlüssiger Weise festgestellt, dass die Leasinggeberin bereits bei Vertragsabschluss der Beschwerdeführerin als Leasingnehmerin die Ausübung des Andienungsrechtes zugesagt hat (und damit dieser die Leasinggüter als wirtschaftlicher Eigentümerin iSd § 24 Abs 1 lit d BAO zuzurechnen waren).