Das BMF hat mit einem Informationsschreiben auf das VwGH-Erk 17. 4. 2008, 2008/15/0064, reagiert und für die Inanspruchnahme der Anrechnung nachzuweisende Angaben näher definiert. Die Autoren zeigen einerseits auf, welche Fragen das Schreiben des BMF aufwirft; andererseits stellen sie einen pragmatischen Lösungsansatz vor.