BAO §§ 77, 213, 215 und 216
VwGH 13. 12. 2007, 2006/14/0061
Eine von Amts wegen vorgenommene Umbuchung des aus Einkommensteuergutschriften auf dem Abgabenkonto des Beschwerdeführers entstandenen Guthabens auf das Abgabenkonto seines Bruders (dem nach Ansicht der belangten Behörde die Beteiligung an einer KG in Wahrheit zuzurechnen war) entsprach nicht der Rechtslage, weil Umbuchungen von einem Abgabenkonto auf das Abgabenkonto eines anderen Steuerpflichtigen nur mit Zustimmung des Verfügungsberechtigten vorgenommen werden dürfen.