In der Plenarsitzung des Nationalrates vom 24. 9. 2008 wurde nach Ansicht des Autors auch eine verfassungswidrige Änderung des EStG beschlossen. Weiters weist er auf die Fehlerhaftigkeit des Gesetzesbeschlusses hin. Der Überblick über die einzelnen Abänderungsanträge dürfte sE bei den Antragstellern selbst verloren gegangen sein.