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Auslegungsfragen betreffend § 3 Abs 1 Z 2 GrEStG in der Fassung des SchenkMG 2008

Steuerrecht aktuellDr. Erich NovacekÖStZ 2008/1081ÖStZ 2008, 551 Heft 23 v. 1.12.2008

Nach dem ursprünglichen Wortlaut der Bestimmung in der Fassung der Regierungsvorlage zum SchenkMG 2008 war vorgesehen, dass "Erwerbe von Vermögen" nach Maßgabe der in dieser Bestimmung enthaltenen umfangreichen Regelung gem § 3 Abs 1 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen sind. Entsprechend einem Abänderungsantrag des Finanzausschusses wurde bei im Übrigen unverändert belassenem Wortlaut der Bestimmung das Wort "Erwerbe" durch die Worte "Bei unentgeltlichem Erwerb" ersetzt, was zu Unklarheiten führt.

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