Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 24. 9. 2008, 2006/15/0376, die Besteuerung von thesaurierenden Investmentfondsanteilen, die durch einen betrieblichen Anleger gehalten werden, klargestellt und die bisherige Rechtsmeinung der Finanzverwaltung und des UFS verworfen. Erfreulicherweise hat der VwGH damit der sachlich nicht gerechtfertigten Benachteiligung von Thesaurierungsfonds einen Riegel vorgeschoben.