Der Schwerpunkt des am 10. 11. 2008 in BGBl I 2008/137 veröffentlichten Konjunkturpakets liegt auf Maßnahmen zur Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung der Unternehmen. Außerdem ist der Zugang zu Eigenheimkrediten derzeit aufgrund der Finanzkrise sehr schwierig. Daher sollen den österreichischen Bausparkassen durch die Anhebung des Höchstbetrags, für den die Einkommensteuer erstattet wird, ab 2009 neue und höhere Mittel zugeführt werden, um günstige Kredite vergeben zu können (vgl Änderung der §§ 108 Abs 2, 124b Z 148 EStG durch Art 6 KBG 2008 - Bausparförderungsgesetz 2008).