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Herstellung eines einheitlichen (ungebrauchten) Wirtschaftsgutes

JudikaturÖStZ 2008/930ÖStZ 2008, 460 Heft 19 v. 1.10.2008

EStG 1988: § 108e

VwGH 20. 2. 2008, 2006/15/0130

Entsteht durch den Prozess der Herstellung ein bisher noch nicht existentes Wirtschaftsgut (das einheitliche Wirtschaftsgut einer Rundholzverarbeitungsanlage), das eine andere Verkehrsgängigkeit aufweist als seine (gegebenenfalls bereits gebrauchten) Bestandteile, kann das Wirtschaftgut nicht bereits vor seiner Inbetriebnahme in einer Weise verwendet worden sein, dass seine Eigenschaft als - der Investitionszuwachsprämie nach § 108e Abs 2 EStG zugängliches - ungebrauchtes Wirtschaftsgut verneint werden könnte. Vom Vorliegen eines gebrauchten Wirtschaftsgutes kann erst dann gesprochen werden, wenn das aus dem Herstellungsprozess hervorgegangene (neue) Wirtschaftsgut durch seine nach Fertigstellung erfolgte Verwendung eine Wertminderung durch eben diese Verwendung erfahren hat.

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