Rechtsgeschäftsgebühren erhöhen die Transaktionskosten von Mergers & Acquisitions. Eine der bedeutenden Gebühren in diesem Zusammenhang, die Zessionsgebühr gem § 33 TP 21 GebG, wird in ihrem Zusammenspiel mit M&A erörtert (Zessionsgebühr bei Umgründungen gem UmgrStG, im Rahmen eines Share-deals sowie eines Asset-deals).