Teil II des Beitrags über das am 1. 6. 2008 in Kraft getretene URÄG 2008 behandelt die Neuerungen bei der Berichtspflicht, in deren Rahmen insbesondere erweiterte Informationspflichten betreffend Anhang und Lagebericht sowie eine Verpflichtung zur Abgabe einer Corporate Governance-Erklärung bei börsenotierten Gesellschaften vorgesehen wurden und weitere Neuerungen durch das URÄG.