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Der Kundenstamm in unternehmens- und steuerrechtlicher Beurteilung

ArtikelrundschauNationale und internationale RechnungslegungDr. Eva Drauschbacher, Dr. Christa Lattner, Zeitraum: Juli 2008 - Teil 2ÖStZ 2008/875ÖStZ 2008, 433 Heft 18 v. 15.9.2008

Ein entgeltlich erworbener Kundenstamm wird von der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis als Firmenwertfaktor klassifiziert und somit den Rechtsfolgen des § 8 Abs 3 EStG unterworfen. Die Autorin nimmt dazu kritisch Stellung und widmet sich der bilanziellen Erfassung des Kundenstamms als (eigenständiger) immaterieller Vermögensgegenstand bzw unkörperliches Wirtschaftsgut.

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