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Keine Steuerbefreiung für Vorsorgeschecks

JudikaturÖStZ 2008/837ÖStZ 2008, 410 Heft 17 v. 1.9.2008

EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 14

VwGH 28. 5. 2008, 2008/15/0087

Bei einem "Vorsorgescheck" in Höhe von 186 EUR, der den Arbeitnehmer zum Abschluss eines Versicherungsvertrages über eine Erlebensversicherung berechtigt, handelt es sich um keine steuerfreie Sachzuwendung iSd § 3 Abs 1 Z 14 EStG. Der Befreiungsbestimmung ist nicht zu entnehmen ist, dass "mittelbare" Sachzuwendungen, somit etwa die Zuwendung von Bargeld zur Zahlung der Prämie eines abzuschließenden Versicherungsvertrages, von der Einkommensteuer befreit wären.

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