Die Liste der Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2002 gemäß § 3 der Verordnung BGBl II 2002/193 als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinlastkraftwagen anerkannt werden, wurde um den Fahrzeugtyp Citroen Nemo (2, 3 oder 4 Seitentüren) erweitert.
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Die Liste der Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2002 gemäß § 3 der Verordnung BGBl II 2002/193 als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinlastkraftwagen anerkannt werden, wurde um den Fahrzeugtyp Citroen Nemo (2, 3 oder 4 Seitentüren) erweitert.
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