In seinem Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10. 11. 2004, 2003/13/0018, hat der VwGH unter anderem darauf hingewiesen, dass die Legaldefinition des § 47 Abs 2 EStG das steuerrechtliche Dienstverhältnis mit zwei Merkmalen beschreibt, nämlich der Weisungsgebundenheit einerseits und der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Betriebes des Arbeitgebers andererseits.