Das AbgÄG 2008 (zum Ministerialentwurf siehe ÖStZ 2008/443) wurde im Parlament beschlossen und im Bundesgesetzblatt verlautbart. Im Grundsteuergesetz wird internationalen Organisationen, die Grundbesitz in Österreich als ständigen Amtssitz nutzen, dieselbe Befreiung eingeräumt, wie sie für diplomatische Vertretungen auf bilateraler Ebene bereits gilt. Im Alkoholsteuergesetz, im Biersteuergesetz, im Schaumweinsteuergesetz, im Tabaksteuergesetz und im Mineralölsteuergesetz wird die Möglichkeit einer elektronischen Steueranmeldung vorgesehen. Im IAKW-Finanzierungsgesetz wird bei der Asbestsanierung des Internationalen Amtssitzzentrums eine Kostenbeteiligung der Stadt Wien von 35 % in Form jährlicher Teilbeträge festgelegt. BGBl I 2008/122, ausgegeben am 11. 8. 2008.