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Anpassung von Folgebescheiden bei nachträglicher Änderung von Verlustvorträgen

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2008/693ÖStZ 2008, 348 Heft 15 und 16 v. 1.8.2008

Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Höhe des Verlustes nach ständiger Rechtsprechung des VwGH mit rechtskraftfähiger Wirkung im Einkommensteuerbescheid des Verlustjahres festgesetzt wird und der diesbezügliche Ausspruch auf ein späteres Verlustabzugsverfahren derart einwirkt, dass der Verlustausspruch für den nachfolgenden Verlustvortrag betragsmäßig verbindlich wird (vgl jüngst VwGH 20. 2. 2008, 2006/15/0026), bietet die Bundesabgabenordnung ein geeignetes Instrumentarium in der Bestimmung des § 295 Abs 3.

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