Mit Erk 18. 10. 2007, 2005/15/0016, liegt erstmals eine VwGH-Entscheidung zur Frage der Rechtspersönlichkeit und KÖSt-Pflicht einer Agrargemeinschaft vor. Der VwGH kommt darin zum Schluss, dass der in Rede stehenden Agrargemeinschaft keine Rechtspersönlichkeit zukommt, und nimmt folglich keine KÖSt-Pflicht an. Die Rechtsansicht des VwGH kann nach Ansicht der Autorin jedoch aus mehreren Gründen hinterfragt werden.