(Gaedke/Tumpel, SWK 14/15/2008, S 456)
Der "aktuelle USt-Fall" prüft, ob ein nach vereinnahmten Entgelten versteuernder Unternehmer, der im Jahr 01 48.000 EUR ohne Rechnungslegung vereinnahmt hat und im Jahr 02 dafür eine Rechnung mit Umsatzsteuer ausstellt, im Jahr 02 die Befreiung für Kleinunternehmer gem. § 6 Abs 1 Z 27 UStG in Anspruch nehmen kann, wenn seine Umsätze in diesem Jahr unter der Kleinunternehmergrenze liegen.