(Leidel, taxlex 5/2008, S. 186)
Umsatzsteuerlich handelt es sich bei der Geschäftsveräußerung um eine "einheitliche Lieferung", bei der das Gesamtentgelt auf die übergehenden Besitzposten aufzuteilen ist (Rz 676 UStR zu § 4 UStG). Nach Ansicht von Leidel gibt die aktuelle Rechtsprechung des EuGH Anlass, die Definition der Bemessungsgrundlage bei der Geschäftsveräußerung im Ganzen zu überdenken.