(Fritz, SWK 14/15/2008, W 97)
Im Hinblick auf die für eine Haftungsinanspruchnahme maßgeblichen Verantwortungsbereiche ist zwischen handelsrechtlichem und gewerberechtlichem Geschäftsführer zu unterscheiden, wobei die Abgrenzung vielfach schwierig sei. Der Beitrag behandelt Grundsatzfragen für die Praxis.