(Fellner, SWK 14/15/2008, T 95)
Der VfGH bestätigte im Erk 13. 3. 2008, B 1534/07, - ohne Einleitung des angeregten Gesetzesprüfungsverfahrens - die Einheitswerte zum 1. 1. 1979, wobei sich der Gerichtshof für künftige Steuerverfahren alles offen hielt. Allerdings stelle sich die Frage, wie weit er sich dabei von den im Jahr 2007 eingenommenen Standpunkten entfernt hat.