Für den zollrechtlich relevanten Warenverkehr und steuerrechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der UEFA EURO 08™ sind grundsätzlich die geltenden Richtlinien anzuwenden. Besondere Bestimmungen, Erleichterungen und organisatorische Änderungen, die im Rahmen der Arbeiten des laufenden Bundesprojektes vereinbart wurden, sind in einem kürzlich in der Findok veröffentlichten Handbuch geregelt. Die Weisungen gelten ab sofort bis 15. Juli 2008.