Aufgrund eines Verständigungsverfahrens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung wurde die in EAS 2891 dargelegte rechtliche Beurteilung von schweizerischen Finanzierungsbetriebsstätten in Bezug auf die Auswirkungen des „AOA“ geändert. Dadurch ist der Erlass vom 21. 12. 2007, BMF-010221/2197-IV/4/2007, ÖStZ 2008/6, gegenstandslos geworden.