EStG 1988: § 6 Z 6
DBA-Liechtenstein: Art 14
Durch § 6 Z 6 EStG in der Stammfassung soll verhindert werden, dass in Österreich eingetretene Wertsteigerungen durch Verlagerung von Wirtschaftsgütern oder Betrieben (Betriebsstätten) ins Ausland der Besteuerung entzogen werden. Im Fall der Überführung eines gesamten Betriebes ins Ausland sind daher die Bestimmungen für eine Betriebsveräußerung analog anzuwenden, wobei ein Veräußerungsgewinn inklusive des Firmenwertes zu ermitteln ist.