(Mitterer/Schwaighofer, SWK 10/2008, S 390)
Im Ministerialentwurf zum SVÄG 2007 ist eine Änderung des § 41a Abs 4 ASVG geplant. Es soll nunmehr auf die aktuellen §§ 147 ff BAO über die Außenprüfung verwiesen werden, wobei aber § 148 Abs 3 BAO (Prüfungswiederholungsverbot) ausdrücklich ausgenommen wird. Diese Gesetzesänderung würde nach Ansicht der Autorin/des Autors den Tod der GPLA bedeuten.