(Rombold, SWK 10/2008, S 387)
Der Beitrag behandelt einen Fall, bei dem ein StPfl seinen Antrag auf Durchführung der ANV 2002 am 31. 12. 2007 im IC eines örtlich unzuständigen Finanzamtes einreichte, das im selben Gebäudekomplex untergebracht ist wie das zuständige Finanzamt. Dieser Antrag langte erst am 2. 1. 2008, somit verspätet, im zuständigen Finanzamt ein.