§ 8 Abs 2 KStG 1988, § 4 Abs 4 EStG 1988 (§ 7 Abs 2 KStG 1988)
VwGH 17. 10. 2007, 2006/13/0069
Begegnet es unter dem Gesichtspunkt des Fremdvergleichs keinen Bedenken, einer behaupteten Darlehens- bzw Kreditvereinbarung in Form einer als Insichgeschäft zwischen einer GmbH und ihrem Alleingesellschafter und Geschäftsführer abgeschlossenen Rahmenkreditvereinbarung die Anerkennung zu versagen, ist es nicht zu beanstanden, wenn die auf dem Verrechnungskonto des Gesellschafters verbuchten Entnahmen als verdeckte Ausschüttungen gewertet wurden.