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Einbeziehung alternativer Energieanbieterin die Gebrauchsabgabepflicht

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2007/371ÖStZ 2007, 170 Heft 8 und 9 v. 16.4.2007

Die ursprünglichen Bedenken des VfGH, dass die Heranziehung der alternativen Energieanbieter, insb Elektrizitätsunternehmen, zur hier zu beurteilenden Tiroler Gebrauchsabgabe verfassungswidrig sein könnte, sind durch das Prüfungsverfahren zerstreut worden.

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